SPEAKER

DR. HUBERTUS SCHACHT
Richter LG München I

seit 2014, stellvertretender Vorsitzender der 21. Zivilkammer seit 2019. Seit 2017 Richter im Gewerblichen Rechtsschutz. 2012 bis 2014 Referent für Patentrecht im BMJV. Promotion im Patentrecht an der TU Dresden 2014 (Prof. Dr. Götting). Zahlreiche Veröffentlichungen (zur eV etwa kürzlich in der GRUR- Prax 2020, 120) und Vorträge im Gewerblichen Rechtsschutz.

Herr Schacht wird die Perspektive des Gerichts darstellen. Er hat als Mitglied der auf Patentrecht spezialisierten 21. Zivilkammer zahlreiche Verfügungsverfahren bearbeitet, darunter die Verfahren 21 O 19033/16 (Pemetrexed ./. IFA), 21 O 9333/19 (AASI, Nokia ./. Continental) 21 O 8913/20 (Herzklappen) und 21 O 16782/20 (Vorlage an den EuGH).

DR. BEATRIX METELSKI
RECHTSANWÄLTIN

Senior Associate bei Hoyng Rokh Monegier (Düsseldorf)
Rechtsanwältin seit 2017, berät und vertritt nationale und internationale Mandanten in verschiedenen Bereichen des geistigen Eigentums; besonderer Fokus Patentrecht. Promotion im Urheberrecht 2015 an der Universität Osnabrück (Prof. Dr. Ahrens). Dort ist Frau Dr. Metelski auch Gastdozentin für Urheberrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. McGuire.

Frau Dr. Metelski wird die Antragstellerseite vertreten. Sie ist erfahren in der Beratung und Vertretung komplexer nationaler und grenzüberschreitender Patentverletzungsverfahren, auch in einstweiligen Verfahren.

DR NINA BAYERL
Rechtsanwältin

Principal Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer in München und Düsseldorf, Rechtsanwältin seit 2016, berät und vertritt nationale und internationale Mandanten in komplexen internationalen Auseinandersetzungen insbesondere im Patentrecht (auch an Schnittstellen zum Kartellrecht, Arzneimittelrecht und Sozialrecht) in allen technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren. Promotion im Patentrecht 2014 an der Universität Augsburg (Prof. Dr. Christoph Ann) und am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München mit Forschungsstipendium der Max-Planck-Gesellschaft.

ZUM WORKSHOP:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen 1 BvR 1783/17 und 1 BvR 1246/20 die Anforderungen an einstweilige Verfügungen deutlich erhöht. Das OLG München hat sich 2019 der Rechtsprechung anderer Obergerichte angeschlossen, wonach zur Grundlage einstweiliger Verfügungsverfahren grundsätzlich nur Patente gemacht werden können, die ein kontradiktorisches Rechtsbestandsverfahren durchlaufen haben (GRUR 2020, 385 – Elektrische Anschlussklemme, zur Überprüfung des EuGH gestellt durch Beschluss des Landgerichts München I, 21. Zivilkammer, vom 19.01.2021, GRUR-RS 2021, 301). Die Anforderungen an die Bearbeitung von einstweiligen Verfügungen in Patentverletzungsverfahren haben sich durch diese Entscheidungen erhöht. Eilverfahren in Patentsachen sind damit gleichwohl nicht obsolet geworden: beide Verletzungskammern am Landgericht München I erlassen auch unter diesen engen Vorgaben weiterhin einstweilige Verfügungen in Patentsachen.

Wir laden Sie zu einem virtuellen Treffen ein, um über die Bearbeitung einstweiliger Verfahren in Patentverletzungssachen und ihre Besonderheiten zu diskutieren. Wir wollen die Perspektiven von Antragsteller, Antragsgegner und Gericht beleuchten: Wie stellt der Antragsteller einen erfolgreichen Antrag? Wie verteidigt sich der Antragsgegner sinnvollerweise? Welche „Fallen“ hat das eV- Verfahren? Auf welche Punkte achtet das Gericht besonders? Ziel soll es sein, gemeinsam zu erarbeiten, wie Gericht und Anwaltschaft eine effiziente Bearbeitung eiliger Verfahren sicherstellen können.

Unsere Key Note Speaker werden einige wichtige Punkte in kurzen Vorträgen ansprechen. Im Wesentlichen aber sind Sie gefragt: wir wollen Ihre Fragen, Anregungen und Kritikpunkte hören. Wir freuen uns, einen Austausch insbesondere auf Associate-Ebene zu ermöglichen – gleich, ob Sie schon mehrere eV-Verfahren geführt haben oder über weniger Erfahrung verfügen.

Nehmen Sie virtuell teil
am 17. Mai 2021, 18-20 Uhr

➢  Wo: online per Zoom-Konferenz
➢  Wer: 15 Rechtsanwälte

Registrieren Sie sich jetzt gerne bis zum 10.05. per e.mail mit Click auf den Button oder schicken Sie einfach eine e.mail an: info@ipdr.forum.org

Teilnahmebedingungen:
Sofern mehr als 15 Anmeldungen eingehen, werden die Plätze wie folgt vergeben:
Anwälten, die Mitglieder (individual member) des Munich IP Dispute Resolution Forum e.V. sind oder von einem corporate member vorgeschlagen werden, wird Vorrang eingeräumt. Anwälten, die noch nicht die Partnerebene erreicht haben, werden wir gegenüber Partnern einen Vorzug einräumen, um einen Austausch insbesondere auf Associate-Ebene zu ermöglichen. Im Übrigen werden die Plätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldungen vergeben.
Geben Sie bei der Anmeldung gerne an: Name, Kanzlei, Berufserfahrung, Vorerfahrung mit eV-Verfahren (Hoch – an mehr als 10 eV-Verfahren beteiligt, Mittel – an 6 bis zu 10 eV-Verfahren beteiligt, Wenig – an 1 bis zu 5 eV-Verfahren beteiligt, Keine)